Schutzkonzept
Das vorliegende Kinderschutz- und Gewaltschutzkonzept dient der größeren Sicherheit von Kindern, Jugendlichen und ihren Sorgeberechtigten. Es geht um Schutz vor Gewalt und Grenzverletzungen, allerdings nicht nur um sexuelle Gewalt und Übergriffe, sondern auch um körperliche und seelische/verbale Gewalt und Grenzüberschreitungen; zu letzteren gehört auch die Zeugenschaft von Gewalt. Ebenso ist mediatisierte Gewalt (Missbrauchsabbildungen oder sexualisierter Foto- oder Videoaufnahmen) mit gemeint.
Wir orientieren uns an der Berufsethik unserer Fachverbände. Dazu gehört für uns/mich als Heilpädagoge und Heilpraktiker für Psychotherapie:
- das Recht auf Leben, Würde und  Selbstbestimmung unserer KlientInnen zu achten
- jeden Menschen als erziehungs- und bildungsfähig zu erachten
- das Grundrecht jedes Menschen auf individuelle Persönlichkeitsentfaltung und gesellschaftliche Teilhabe zu respektieren und zu fördern
- Menschen in ihren sozialen Bezügen zu verstehen und in ihrer Ganzheit zu sehen

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